Historie des Sanierungsgebiets Haßloch
Die Entwicklung des Sanierungsgebiets „Ortsmittelpunkt“ in Haßloch reicht bis in die späten 1980er Jahre zurück.
Diese Chronologie zeigt die wichtigsten Beschlüsse, Maßnahmen und Wendepunkte – von der ursprünglichen Zielsetzung bis zu den heutigen Diskussionen um die Ausgleichsbeträge.
Die Darstellung basiert auf offiziellen Unterlagen der Gemeinde, dem Gutachten zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge, Presseberichten sowie Recherchen betroffener Eigentümerinnen und Eigentümer.
Sie soll helfen, den Verlauf der Sanierung transparent und nachvollziehbar zu machen.
1989 – Beginn der Sanierungsplanung
Der Gemeinderat Haßloch beschließt die Ausweisung des förmlichen Sanierungsgebiets „Ortsmittelpunkt“.
Ziel ist die städtebauliche Aufwertung des historischen Ortskerns zwischen Schillerstraße, Kirchgasse, Bahnhofstraße, Langgasse, Parkstraße und Burggraben.
1990er Jahre – Start der Maßnahmen
Erste Straßen- und Platzsanierungen beginnen.
Im Fokus stehen die Modernisierung öffentlicher Infrastruktur, die Schaffung zusätzlicher Parkflächen sowie die Verbesserung des Ortsbildes.
Private Eigentümer können Zuschüsse für Modernisierungen beantragen.
2000er Jahre – Langsamer Fortschritt
Die Sanierung verläuft schleppend.
Einige Projekte werden fertiggestellt, andere über Jahre verschoben.
Von einer systematischen Erhebung der Ausgleichsbeträge ist zu diesem Zeitpunkt keine Rede.
2011–2012 – Erste Teilaufhebungen
Zwei Teilbereiche des Sanierungsgebiets werden 2011 und 2012 formal aufgehoben.
Laut Baugesetzbuch (§ 154 Abs. 3 BauGB) hätten hier bereits Ausgleichsbeträge erhoben werden können.
Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich geschah, ist bislang unklar.
2017 – Abschluss wesentlicher Baumaßnahmen
Laut Gutachten waren die meisten Sanierungsmaßnahmen bis zum 04.01.2017 abgeschlossen.
Trotzdem erfolgte der formelle Abschluss des Gesamtverfahrens erst sechs Jahre später.
Zwischenzeitlich entstanden keine neuen Sanierungsmaßnahmen, die eine weitere Wertsteigerung begründet hätten.
September 2023 – Formelle Aufhebung des Sanierungsgebiets
Mit Beschluss des Gemeinderats wird das Sanierungsgebiet „Ortsmittelpunkt“ offiziell aufgehoben.
Damit beginnt die vierjährige Frist, in der die Gemeinde Ausgleichsbeträge erheben darf (§ 154 Abs. 4 BauGB).
Februar 2025 – Rückforderung der ADD
Im Februar 2025 forderte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier von der Gemeinde Haßloch die Rückzahlung von rund 971.000 Euro.
Hintergrund dieser Rückforderung war, dass die Gemeinde in ihrem Verwendungsnachweis gegenüber der ADD bereits Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen als verbucht angegeben hatte – obwohl diese von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern noch gar nicht eingezogen worden waren.
Damit entstand faktisch eine Überzahlung von Fördermitteln, die anteilig an Bund und Land zurückerstattet werden musste.
Der Vorgang machte erstmals öffentlich deutlich, dass das Sanierungsverfahren formal längst abgeschlossen war, die finanzielle Abwicklung jedoch über Jahrzehnte nicht erfolgt war.
Quelle: Kauffmann, Lara. „Nach der Ortskernsanierung: Warum Eigentümer bald zahlen müssen.“ Die Rheinpfalz, 07. Juli 2025, S. 3 (Regionalausgabe Rheinpfalz). Online abrufbar über www.rheinpfalz.de (Bezahlinhalt).
Mai 2025 – Erstes Informationsschreiben an Eigentümer
Die Gemeinde informiert erstmals schriftlich über die bevorstehende Erhebung der Ausgleichsbeträge.
Konkrete Beträge werden noch nicht genannt.
September 2025 – Veröffentlichung des Gutachtens und Informationsveranstaltung
Im September 2025 veröffentlichte die Gemeinde Haßloch das Gutachten zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetzbuch. Das Dokument bildet die Grundlage für die Berechnung der Zahlungen, die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet leisten sollen.
Das Gutachten stützt sich auf eine Kombination aus vier Bewertungsverfahren:
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Niedersachsen-Modell – Hauptverfahren zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen (Gewichtung 80 %),
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Komponentenverfahren – ergänzende Bewertung einzelner städtebaulicher Maßnahmen (Gewichtung 20 %),
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Vergleichswertverfahren – auf Basis tatsächlicher Kaufpreise aus Haßloch und vergleichbaren Gebieten,
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Bodenrichtwertverfahren – zur Plausibilisierung unter Nutzung der Werte des Gutachterausschusses Rheinpfalz (Stichtag 01.01.2022).
Laut Gutachten dienten die letzten beiden Verfahren der Überprüfung der Plausibilität der Ergebnisse aus Niedersachsen- und Komponentenmodell. Ziel war laut Gemeinde, die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung möglichst realistisch und nachvollziehbar zu ermitteln.
Am 09. September 2025 fand im Saal Löwer eine öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinde Haßloch statt.
Dort wurden die Ergebnisse des Gutachtens erstmals vorgestellt und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern ein mögliches weiteres Vorgehen erläutert.
Vertreter der Gemeindeverwaltung, des Gutachterausschusses sowie ein hinzugezogener Vertreter der Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Koblenz, standen für Fragen zur Verfügung.
Aus Sicht vieler Anwesender blieben jedoch zahlreiche Fragen offen – etwa zur Berechnungsmethodik, zur Transparenz der Wertsteigerungsannahmen oder zu den rechtlichen Konsequenzen der angebotenen Ablöseverträge.
Diese Veranstaltung markierte damit den Beginn einer breiteren öffentlichen Diskussion über Nachvollziehbarkeit, Fairness und Kommunikation des gesamten Verfahrens.
September 2025 – Versand der Ablöseverträge
Am 12. September 2025 datierte Schreiben mit Ablöseangeboten werden an betroffene Eigentümer versendet (Zustellung teils erst am 23.09.).
Die Frist zur Unterzeichnung endet bereits am 05. Oktober 2025.
Mit Unterzeichnung verzichten Eigentümer auf Rechtsmittel – ohne dass im Anschreiben auf Härtefallregelungen hingewiesen wird.
Oktober 2025 – Offene Fragen und Bürgerengagement
Eigentümerinnen und Eigentümer schließen sich zusammen, um offene Fragen zu klären, Transparenz einzufordern und den Prozess öffentlich zu dokumentieren.
Ein gemeinsames Fragenpapier wird an die Gemeinde übermittelt.
Parallel dazu entsteht diese Informationsplattform, um Hintergründe, Dokumente und Entwicklungen öffentlich zugänglich zu machen.
Aktueller Stand
Die Gemeinde hat angekündigt, die Fragen zu prüfen und mit dem Gutachterausschuss abzustimmen.
Eine abschließende Stellungnahme steht derzeit (Oktober 2025) noch aus.