Am 30.09.2025 wurde der Gemeinde Haßloch erstmals ein umfangreiches Fragenpapier zur Ortskernsanierung übergeben, am 05.10.2025 folgte eine aktualisierte Fassung. Ziel war es, offene Punkte zu klären, Hintergründe transparent zu machen und eine sachliche Grundlage für den weiteren Umgang mit den Ausgleichsbeträgen zu schaffen.
Nach mehr als zwei Monaten liegt nun eine schriftliche Antwort der Gemeinde vor. Die Beantwortung erfolgte per E-Mail an den Unterzeichner des Fragenpapiers und nicht im Rahmen einer öffentlichen Veröffentlichung oder Informationsveranstaltung.
Um allen Interessierten eine eigene Bewertung zu ermöglichen, wird die vollständige Antwort der Gemeinde auf dieser Website als Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.
👉 Antwort der Gemeinde auf das Fragenpapier (PDF, Download, Bereich Dokumente)
Zunächst ist festzuhalten:
Dass die Gemeinde überhaupt Stellung genommen hat, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Antworten bestätigen, dass das Fragenpapier intern an verschiedene Stellen – unter anderem an den Gutachterausschuss – weitergeleitet wurde und dort geprüft worden ist.
Gleichzeitig zeigt die Lektüre der Antworten, dass zwischen formaler Beantwortung und tatsächlicher inhaltlicher Klärung unterschieden werden muss.
In mehreren Punkten werden bekannte rechtliche Grundlagen wiederholt oder auf Zuständigkeiten verwiesen, ohne die konkrete Kritik oder die zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar aufzulösen. Teilweise bleiben Antworten sehr allgemein, obwohl die Fragen bewusst präzise formuliert waren – etwa zu Fristen, zur Gleichbehandlung von Betroffenen, zur Methodik der Bewertung oder zur zeitlichen Verzögerung des Verfahrens.
Auffällig ist zudem, dass wesentliche Aspekte, die für viele Betroffene von unmittelbarer Bedeutung sind, nicht aktiv öffentlich kommuniziert, sondern lediglich auf Nachfrage erläutert wurden. Dazu zählen unter anderem:
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die individuelle Handhabung von Fristen,
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der Umgang mit Härtefällen,
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sowie die praktische Auslegung einzelner verfahrensrechtlicher Spielräume
Damit entsteht weiterhin der Eindruck, dass Transparenz nicht als eigenständiges Ziel verfolgt wird, sondern erst dort entsteht, wo sie ausdrücklich eingefordert wird.
Einordnung
Die Antworten der Gemeinde markieren keinen Abschluss, sondern einen Zwischenstand. Sie liefern Ansatzpunkte für eine sachliche Diskussion, lassen aber gleichzeitig erkennen, dass zentrale Fragen aus Sicht der Betroffenen weiterhin offen oder nur unzureichend beantwortet sind.
Gerade vor dem Hintergrund der langen Laufzeit des Sanierungsverfahrens und der erheblichen finanziellen Auswirkungen für viele Eigentümerinnen und Eigentümer wäre eine frühere, strukturierte und öffentliche Kommunikation möglich – und aus Sicht vieler auch geboten – gewesen.
Die nun vorliegenden Antworten werden daher in weiteren Beiträgen Punkt für Punkt eingeordnet und mit den ursprünglichen Fragestellungen abgeglichen. Ziel ist keine Zuspitzung, sondern Nachvollziehbarkeit: Was wurde beantwortet, was nicht – und wo bestehen weiterhin begründete Zweifel?
Ausblick
Die vollständige Antwort der Gemeinde wird auf dieser Website dokumentiert.
In den kommenden Beiträgen erfolgt eine sachliche Aufarbeitung einzelner Themenblöcke, unter anderem:
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Fristen und Gleichbehandlung,
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Methodik der Wertermittlung,
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zeitliche Verzögerungen im Verfahren,
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sowie die praktische Umsetzung rechtlicher Spielräume.
Alle Inhalte dienen der transparenten Information und Einordnung aus Sicht der Betroffenen.